Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

„Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, Zeit Ehrenamtlicher wirkungsvoller zu nutzen“

Vereinsarbeit digitaler und damit vielfach effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Das ist das Ziel des Förderprogramms „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation initiiert wurde. In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch vier Vereine im Lahn-Dill-Kreis mit einer Gesamtsumme von 32.455 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 11.821 Euro an die SV Eintracht 1930 Uckersdorf e.V., 7.826 Euro an die Rudergesellschaft Wetzlar 1880 e.V., 6.768 Euro an den CVJM Katzenfurt sowie 6.040 Euro an die DAV-Sektion Wetzlar e.V. auf den Weg gebracht.

„Ehrenamt in Vereinen bedeutet Einsatz mit Herzblut. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, damit Ehrenamtliche ihre Zeit wirkungsvoller nutzen und Vereine ihre Angebote noch attraktiver gestalten können“, sagte Digitalministerin Sinemus.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.