Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

„Digitale Werkzeuge ermöglichen gezieltere Angebote von Ehrenamtlichen“

Vereinsarbeit digitaler und damit vielfach effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Das ist das Ziel des Förderprogramms „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation initiiert wurde. In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch neun Vereine im Wetteraukreis mit einer Gesamtsumme von 95.943 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 15.000 Euro an den Radfahrer-Verein 1910 Ober-Mörlen e.V., 13.993 Euro an den Nieder-Wöllstädter Gesangverein 1839 Concordia e.V., 13.259 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Bad Vilbel-Heilsberg e.V., 12.243 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Bönstadt, 10.281 Euro an den 1. FC Rendel 1958 e.V., 9.284 Euro an den Förderverein Freiwillige Feuerwehr Petterweil e.V., 8.125 Euro an den Förderverein Freiwillige Feuerwehr Bergheim e.V., 7.651 Euro an den Gesangverein Frohsinn Nieder-Mörlen sowie 6.107 Euro an den Karnevalverein Griedel e.V. auf den Weg gebracht.

„Ehrenamt hält Vereine lebendig. Mit digitaler Unterstützung wird das Engagement leichter, sichtbarer und wirksamer. Dank digitaler Werkzeuge können Ehrenamtliche schneller handeln und ihre Angebote gezielter dorthin bringen, wo sie gebraucht werden“, sagte Digitalministerin Sinemus.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. 

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