Die Antragstrecken wurden nach dem EfA-Prinzip umgesetzt und sind in jedem Land nachnutzbar. Das Land Hessen stellt die Onlinedienste den hessischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung. Die Onlinedienste des eAT entlasten die Ausländerbehörden, reduzieren Verwaltungsaufwand und machen Verfahren deutlich effizienter; für ausländische Staatsangehörige bieten sie einen modernen Service.
Ziel in Sicht
Faktisch ist in Hessen das Ziel der Umsetzung (fast) erreicht. Die flächendeckende Anbindung befindet sich nunmehr auf der Zielgeraden. Die letzten Ausländerbehörden befinden sich im Anbindungsprozess.
Ansprechpartner HMD
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