Elektronischen Aufenthaltstitel einfach in die Kommune bringen

Die vom Land Brandenburg entwickelten Onlinedienste im Themenbereich „Elektronischer Aufenthaltstitel“ (eAT) ermöglichen es Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, eine Aufenthaltserlaubnis und die damit verbundene Aufenthaltskarte sowie eine Beschäftigungserlaubnis online zu beantragen.

Die Antragstrecken wurden nach dem EfA-Prinzip umgesetzt und sind in jedem Land nachnutzbar. Das Land Hessen stellt die Onlinedienste den hessischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung. Die Onlinedienste des eAT entlasten die Ausländerbehörden, reduzieren Verwaltungsaufwand und machen Verfahren deutlich effizienter; für ausländische Staatsangehörige bieten sie einen modernen Service.

Ziel in Sicht

Faktisch ist in Hessen das Ziel der Umsetzung (fast) erreicht. Die flächendeckende Anbindung befindet sich nunmehr auf der Zielgeraden. Die letzten Ausländerbehörden befinden sich im Anbindungsprozess. 

Ansprechpartner HMD

digital.kommunal@digitales.hessen.de

Ansprechpartner ekom21

auslaenderwesen@ekom21.de