Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

„Wir brauchen günstige Rahmenbedingungen für die Verwaltungsdigitalisierung“

Um die Umsetzungskompetenzen und die Wirksamkeit des IT-Planungsrats an verschiedenen Stellen konstruktiv zu stärken, wurde heute im Hessischen Landtag das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags verabschiedet.

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus betonte, dass durch die Änderungen das Handlungsspektrum des IT-Planungsrats adäquat und wirkungsorientiert erweitert werde. Der IT-Planungsrat ist das zentrale Bund-Länder-Gremium für die Digitalisierung der Verwaltung. „Damit wird konsequent für günstige Rahmenbedingungen für die föderale Verwaltungsdigitalisierung gesorgt, bei denen Hessen weiterhin aktiv und steuernd mitwirken wird. Wir brauchen eine gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern und möglichst wenige bürokratische Hürden, um schnell und umfassend die Arbeit in den Verwaltungen zu digitalisieren. Davon profitieren neben den Beschäftigten auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.“

Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden mit der Änderung des IT-Staatsvertrags dem IT-Planungsrat neue Aufgaben zugewiesen. Zum einen kann das Gremium ausgewählte Online-Antragsverfahren nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) aus seinem Budget und damit durch Bund und Länder gemeinsam finanzieren. Zum anderen soll der IT-Planungsrat kurzfristig bund- und länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen zur Verfügung stellen oder projektieren können. Drittens wird dem IT-Planungsrat die Verantwortung für das föderale Architekturmanagement zugewiesen, was ein wichtiger Schritt hin zu einer Harmonisierung von Standards und Verfahren ist. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Einrichtung eines gemeinsamen Digitalisierungsbudgets sowie die Flexibilisierung des unterjährigen Mitteleinsatzes.

Hintergrund

Hessen hatte 2023 als Vorsitzland des IT-Planungsrats die Federführung bei der Ausarbeitung und Abstimmung der zweiten Änderung des IT-Staatsvertrags. Nun müssen Bund und Länder diesen noch per Gesetz ratifizieren, damit er ab 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.