„Unsere Gesellschaft könnte ohne ehrenamtliches Engagement in den Hilfsorganisationen nicht bestehen. Daher gebührt den Freiwilligen wie in der DLRG Kirchheim unser Dank für den vorbildlichen Einsatz für das Gemeinwohl. Wir alle profitieren von Ihrem Einsatz – egal ob bei der Wasserrettung oder bei Schwimmkursen für Kinder“, sagte Staatssekretär Sauer. „Uns ist es als Land Hessen wichtig, dass auch die Vereine in ihrer Arbeit mit den neuen Technologien Schritt halten können. Denn Ehrenamt erfordert ohnehin einen erheblichen Zeiteinsatz und diese Zeit für den Verein soll möglichst effektiv gestaltet werden. Der digitale Wandel kann hierbei helfen, den Aufwand zu reduzieren.“
Die DLRG Kirchheim will mit dem Fördergeld die Vorstandarbeit besser vernetzen und die Vereinsverwaltung digitalisieren. Hierfür werden unter anderem Laptops und ein Beamer finanziert. Vorsitzender Julius Braun: „Den Verein digital aufzurüsten, ist für uns ein Schritt in die Zukunft, ermöglicht es uns doch, die digitale Infrastruktur der DLRG vollumfänglich zu nutzen“, sagte Vorsitzender Julius Braun.
Hintergrund
Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 800 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget belief sich auf rund 7,7 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.