In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch neun Vereine in Stadt und Landkreis Offenbach mit einer Gesamtsumme von 77.524 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat in der Stadt Offenbach 11.845 Euro an das Atelier Wäscherei e.V., 8.666 Euro an die TSG 1847 Offenbach Bürgel e.V., 7.591 Euro an den HFC-Bürgel im Naturheilverein e.V. sowie 5.573 Euro an den Wassersportverein 1926 e.V. Offenbach-Bürgel auf den Weg gebracht. Im Landkreis Offenbach gehen 12.952 Euro an den Round Table Wunschlandschaft e.V., 10.362 Euro an die Seniorenhilfe Langen und Egelsbach e.V., 8.000 Euro an die Turnerschaft 1882 Klein-Krotzenburg e.V., 6.894 Euro an die Musikgesellschaft Eintracht 1888 Hainstadt e.V. sowie 5.641 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Hainstadt 1889 e.V..
„Ehrenamt in Vereinen bedeutet Einsatz mit Herzblut. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, damit Ehrenamtliche ihre Zeit wirkungsvoller nutzen und Vereine ihre Angebote noch attraktiver gestalten können“, sagte Digitalministerin Sinemus.
Hintergrund
Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.