Um den Zugang zu Verwaltungsleistungen verschiedener Behörden und föderaler Ebenen zu vereinfachen, sind Bund und Länder dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen einfach elektronisch beantragen zu können – ohne aufwändig zwischen verschiedenen Portalen wechseln zu müssen. Im Portalverbund verbindet jedes Bundesland sein Verwaltungsportal mit denen der einzelnen Kommunen und weiteren Fachportalen zu einem eigenen Verbund. Dieser wird dann an das Verwaltungsportal des Bundes angeschlossen. Die Single Digital Gateway-Verordnung der Europäischen UnionÖffnet sich in einem neuen Fenster wird hierbei berücksichtigt.
Portalverbund