Förderung smarter Kommunen und Regionen

Jährlich stehen 16 Mio. Euro für die Förderung smarter Kommunen und Regionen zur Verfügung.

Ziel und Zweck der Förderung

Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms "Starke Heimat Hessen". Jährlich stehen für diese Förderung insgesamt bis zu 16 Millionen Euro zur Verfügung.

Ziel ist es, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen.

Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung innovative Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter (Förderlinie 1) oder den Transfer bereits implementierter Vorhaben (Förderlinie 2) umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.

Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von in der Regel 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die tatsächliche Höhe der Zuwendung für einzelne Kommunen richtet sich gem. § 48 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers und seiner Stellung im Finanz- und Lastenausgleich. Für interkommunale Kooperationen ist eine Förderquote von 90 Prozent vorgesehen.

Die Auswahl erfolgt unter Beteiligung einer Jury aus Smart-Region-Expertinnen und -Experten auf Landes- und Bundesebene.

Was gefördert wird

Gefördert werden Maßnahmen aus dem Bereich der Digitalisierung kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region), die einen Schwerpunkt auf konkrete Anwendungsfälle/Use Cases legen und damit zu einer breitenwirksamen und übertragbaren Stärkung in dem jeweiligen Bereich führen. Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus den folgenden Bereichen:

  • Digitale Gesellschaft
  • Smart Business
  • Smart Energy
  • Smart Environment
  • Smart Health
  • Smart Mobility
  • Transfer und Coaching insbesondere Aufbau von Transferstellen und Smart Region Hubs
  • Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment.

Es werden vorwiegend Gemeinschaftsvorhaben (Kooperationen von Kommunen) gefördert, die im Sinne ganzheitlicher Konzepte einen Beitrag zur Digitalisierung leisten (Förderlinie 1). Ebenso wird die Übertragung von innovativen, bereits erfolgreich implementierten Vorhaben anderer Kommunen oder interkommunaler Kooperationen im Sinne der Nachnutzung und des Transfers gefördert (Förderlinie 2).

Antragsverfahren

Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt für beide Förderlinien auf Basis eines Antrags. Optional kann eine Projektskizze zur Vorprüfung im Sinne eines zweistufigen Verfahrens eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann bei Nachweis der besonderen zeitlichen und inhaltlichen Dringlichkeit das Antragsverfahren verkürzt werden. Ein Vorhaben darf bis zur Bewilligung oder der Genehmigung einer Ausnahme zum vorzeitigen Vorhabenbeginn noch nicht begonnen worden sein.

Zunächst kann die Projektidee in einer Projektskizze unter Berücksichtigung der Gliederungshilfe dargestellt werden. Die Projektskizze ist in elektronischer Form einzureichen bei smarteKommunen@hessen-agentur.de

Eingereichte Projektskizzen werden innerhalb der Landesverwaltung geprüft. Anschließend wird über die Empfehlung zur Antragstellung (Projektantrag) entschieden. Die Empfehlung zur Antragstellung erfolgt in Form einer Stellungnahme mit Hinweisen. Die Vorprüfung in Stufe 1 ist für die Antragstellung nicht verpflichtend.

Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung, Zeit- und Kostenplan und einem Formantrag. Es sind die dafür im AntragsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden, das in Kürze freigeschaltet wird. Die in der Stellungnahme aus der Vorprüfung (Stufe 1) genannten Hinweise sind dabei ggf. zu beachten. 

Die Hessen Agentur ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Bewilligungsstelle.

Ihre Ansprechpersonen

Kommunen, die im Jahr 2022 oder später einen Förderbescheid erhalten haben:

Bitten wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um die Förderung wie z.B. Fragen zu Bestimmungen des Bescheides, zur Mittelverwendung, zum Mittelabruf und zur Erstellung der Abschlussunterlagen im Kontext des Förderprogramms an die Hessen Agentur:

HA Hessen Agentur GmbH
Telefon: +49 611 95017 8962 oder +49 611 95017 8428  
E-Mail: smartekommunen@hessen-agentur.de

Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation.

Kommunen, die im Jahr 2021 einen Förderbescheid erhalten haben, wenden sich bitte weiterhin an:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Taunusstraße 3
65183 Wiesbaden
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Internet: www.smarte-region-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Telefon: +49 611 3211 4411

Für die übrigen Smart Region-Themen wie Transfermaßnahmen oder Digi-Check gilt weiterhin das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation als Kontakt für alle Kommunen.

Rückfragen können Sie richten an: 
 

E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Telefon: 0611 3211 4411  

Kontakt

HA Hessen Agentur GmbH

Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin das Ministerium für Digitalisierung und Innovation.

Schlagworte zum Thema