Ziel und Zweck der Förderung
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms "Starke Heimat Hessen". Jährlich stehen für diese Förderung insgesamt bis zu 16 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel ist es, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung innovative Digitalisierungsvorhaben mit Modellcharakter (Förderlinie 1) oder den Transfer bereits implementierter Vorhaben (Förderlinie 2) umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von in der Regel 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die tatsächliche Höhe der Zuwendung für einzelne Kommunen richtet sich gem. § 48 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers und seiner Stellung im Finanz- und Lastenausgleich. Für interkommunale Kooperationen ist eine Förderquote von 90 Prozent vorgesehen.
Die Auswahl erfolgt unter Beteiligung einer Jury aus Smart-Region-Expertinnen und -Experten auf Landes- und Bundesebene.
Was gefördert wird
Gefördert werden Maßnahmen aus dem Bereich der Digitalisierung kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region), die einen Schwerpunkt auf konkrete Anwendungsfälle/Use Cases legen und damit zu einer breitenwirksamen und übertragbaren Stärkung in dem jeweiligen Bereich führen. Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus den folgenden Bereichen:
- Digitale Gesellschaft
- Smart Business
- Smart Energy
- Smart Environment
- Smart Health
- Smart Mobility
- Transfer und Coaching insbesondere Aufbau von Transferstellen und Smart Region Hubs
- Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment.
Es werden vorwiegend Gemeinschaftsvorhaben (Kooperationen von Kommunen) gefördert, die im Sinne ganzheitlicher Konzepte einen Beitrag zur Digitalisierung leisten (Förderlinie 1). Ebenso wird die Übertragung von innovativen, bereits erfolgreich implementierten Vorhaben anderer Kommunen oder interkommunaler Kooperationen im Sinne der Nachnutzung und des Transfers gefördert (Förderlinie 2).
Antragsverfahren
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt für beide Förderlinien auf Basis eines Antrags. Optional kann eine Projektskizze zur Vorprüfung im Sinne eines zweistufigen Verfahrens eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann bei Nachweis der besonderen zeitlichen und inhaltlichen Dringlichkeit das Antragsverfahren verkürzt werden. Ein Vorhaben darf bis zur Bewilligung oder der Genehmigung einer Ausnahme zum vorzeitigen Vorhabenbeginn noch nicht begonnen worden sein.