In der ersten Phase des Förderprogramms wurde zum einen die Digitalisierungsplattform civento der ekom21 für die Jahre 2020 bis 2024 kostenlos bereitgestellt. Zusätzlich konnten im Jahr 2020 für die hessischen Kommunen insgesamt 16 Millionen Euro als zweckgebundene Zuwendung für Digitalisierungsvorhaben der Verwaltung bereitgestellt werden. Inzwischen haben alle Kommunen einen Förderantrag gestellt und die Zuwendungsbescheide erhalten.
Finanzkraftabhängige Zuwendungen 2020
Das Land Hessen, vertreten durch das Digitalministerium, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung der Verwaltung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen mit jährlich 20 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2024. Im Jahr 2020 erfolgte neben der kostenlosen Bereitstellung der Digitalisierungsplattform civento der ekom21 eine Förderung über zweckgebundene Zuwendungen an alle hessischen Kommunen nach einem finanzkraftabhängigen Verteilschlüssel.
Ziel und Zweck der Förderung
Die Digitalisierung der Verwaltung soll dazu beitragen, Verwaltungshandeln nach innen und nach außen effizienter zu machen. Dies umfasst eine schnellere, komfortablere, ressourcensparende und weniger fehleranfällige Beantragung, Bearbeitung und Kommunikation von Verwaltungsvorgängen. Eine besondere Herausforderung für die Kommunen liegt zudem in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Zusammengefasst führt die Digitalisierung in der Verwaltung zu einem „Digitalen Rathaus“. Mit den Zuwendungen aus diesem Förderprogramm soll die Realisierung dieser „Digitalen Rathäuser“ in Hessen unterstützt werden.
In diesem Sinne reicht die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung dabei vom Einsatz „klassischer“ IT (Dokumentenmanagement- und E-Akte-Systeme, Anbindung und Einsatz von Fachanwendungen) und damit verbundenen Prozessänderungen über Maßnahmen, die die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes begleiten und befördern, bis hin zu Aspekten der Organisation, Personalstruktur und Vernetzung (auch z. B. Open Data/ Open Government).
Gegenstand der Förderung
Mit den Fördermitteln sind investive oder konsumtive Maßnahmen zu finanzieren, die einen Beitrag zu einer Digitalisierung im Sinne des „Digitalen Rathauses“ leisten.
Fördertatbestände waren daher insbesondere:
- Weiterentwicklung und Erneuerung von Hardware, Software und weiterer digitaler Infrastruktur
- Planung und Umsetzung von IT-Projekten oder von mit der Einführung von IT in Zusammenhang stehenden Organisations-Projekten
- Vorhabenbegleitende Beratung bei 1 und 2
- Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Nutzung von Hard- und Software
- Erstellung von Digitalisierungsstrategien bzw. Digitalisierungskonzepten
Die Maßnahmen mussten im Jahr 2020 begonnen und abgeschlossen werden.
Maßnahme zur Anbindung an schnelles Internet (kabelgebunden und WLAN), der Mobilfunkausbau und Maßnahmen, die über den „DigitalPakt Schule“ und „Digitale Schule Hessen“ gefördert werden können, waren über dieses Programm nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig waren Maßnahmen, die bereits im Rahmen der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes finanziert wurden.