Ziel von Wissens- und Technologietransfer-Projekten ist es, Erkenntnisse aus wirtschaftsnaher Forschung im Bereich Digitalisierung sichtbar und nutzbar zu machen. Unternehmen können durch neue innovative Verfahren und digitale Formate von diesen Ergebnissen direkt profitieren.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (insbesondere Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen. Das Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung darf keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, also keine Produkte oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbieten (keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Unionsrahmens sind Ausbildung, unabhängige Forschung und Entwicklung, Verbreitung von Forschungsergebnissen und Wissenstransfer). Die Vorhaben sollen dazu beitragen, mit vorhandenen Forschungsergebnissen und durch deren anwendungsorientierte Aufbereitung/Weiterentwicklung aktuelle Problemstellungen unserer Zeit zu lösen.
Erfolgreiche Projektanträge mit Schwerpunkt Digitalisierung werden aus EU- und zusätzlichen Landesmitteln gefördert. Das Antragsverfahren ist in der Regel einstufig – bitte verwenden Sie bei der Ausarbeitung von Projektanträgen untenstehende Gliederungshilfe.
Neu in der Förderlinie 3: Zusätzlich zu einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent wird nun eine Pauschale für Personalausgaben („Standardeinheitskosten“) eingeführt. Damit verbessern sich die Konditionen für personalintensive Vorhaben.
Unsere Empfehlung:
Sie bauen auf einem abgeschlossenen Forschungsprojekt auf? Auf der Transferplattform LIDIA haben Sie die Möglichkeit die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse kompakt darzustellen und dem interessierten Fachpublikum zu präsentieren.
Projekte einreichen auf:
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Im Merkblatt finden Sie im Einzelnen die Kriterien zur Förderung und Antragstellung. Mit der detailliert ausgearbeiteten Gliederungshilfe reichen Sie uns Ihr Vorhaben für eine mögliche Plausibilitätsprüfung ein: