Distr@l-Strichmännchen rollt das @ eine gelbe Treppe hoch

Validierungs-/Wachstumsphase

Diese Förderlinie ist unterteilt in 4A Validierung und 4B Wachstumsphase in Start-ups

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Förderlinie 4A: Validierung

Sie haben interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug erarbeitet? Diese Förderlinie ermöglicht es einem Team von bis zu fünf Personen, die wirtschaftlichen Potenziale seiner Forschungsergebnisse zu untersuchen. Gefördert wird die Phase der praxisorientierten Validierung. Anschließendes Ziel ist die Ausgründung eines Unternehmens aus der Hochschule und der wirtschaftlichen Verwertung der validierten Ergebnisse.

Wir möchten so die Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung schließen. Ebenso soll der Entrepreneurgedanke an den Hochschulen gestärkt werden, um Existenz- bzw. Unternehmensgründungen anzustoßen.

Antragsberechtigt sind die hessischen Hochschulen. Unternehmen können ggf. als assoziierte Partner eingebunden werden. Beispielsweise um unent­geltlich Produkte und Verfahren zu erproben sowie Daten und Anlagen oder Personal für Experteninterviews zur Verfügung zu stellen.
 

Förderlinie 4B: Wachstum

Sie konzentrieren sich auf Ihr Unternehmen, wir bezuschussen die Personalausgaben. Mit dieser Förderung erleichtern wir Ihnen die Umsetzung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Eigenentwicklung), die signifikant den Stand der Technik erhöhen. Sie bekommen damit die Chance, Innovationssprünge bzw. signifikante Weiterentwicklungen des vorhandenen Produkt-/Dienstleistungsportfolios im digitalen Kontext auszulösen und so einen signifikanten Entwicklungsschritt in Ihrem jungen Unternehmen/Start-up umzusetzen. Ein bereits erprobtes Entwicklerteam mit einer speziellen, noch nicht vorhandenen Kompetenz, kann so zur erfolgreichen Durchführung des geplanten, innovativen Vorhabens Unterstützung bekommen. Im Auswahlverfahren werden Start-ups, die eine Neueinstellung planen, besonders berücksichtigt.

Antragsberechtigt sind Start-ups/junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht länger als acht Jahre am Markt sind. Das Start-up muss mit einem Geschäftsmodell bereits operativ am Markt sein und nachweislich Umsätze erzielen. Mit der Förderung wird ein Innovationssprung mit einem Entwicklungsprojekt ermöglicht. D.h. auf ein bereits im Marktumfeld eingeführtes, Umsätze generierendes Produkt oder einer Dienstleistung (Neuentwicklung) mit einem signifikanten Entwicklungsschritt im digitalen Kontext erkennbar aufzubauen. Die Gründungsphase bzw. der Markteintritt sind nicht Gegenstand der Förderung (keine Förderung in der early-seed-Phase).

Im jeweiligen Merkblatt finden Sie im Einzelnen die Kriterien zur Förderung und Antragsberechtigung. Den Antragsprozess können Sie im Detail nachvollziehen unter "So funktioniert der Antrag".
Mit der detailliert ausgearbeiteten Gliederungshilfe Skizze reichen Sie uns Ihr Vorhaben ein:

Ihr Kontakt zu uns

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