Single Digital Gateway (SDG)

Das europäische Bindeglied zwischen OZG und Registermodernisierung bildet die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO). Sie schreibt die Digitalisierung binnenmarktrelevanter Verwaltungsleistungen in zwei Ausbaustufen vor. Für die erste Ausbaustufe (Annex I) ist die zweisprachige Bereitstellung von Leistungsbeschreibungen vorgeschrieben. Sofern hierfür auf nationaler Ebene Onlinedienste angeboten werden, müssen diese EU-weit diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.

Die zweite Ausbaustufe (Annex II) betrifft Verwaltungsvorgänge, die für den Binnenmarkt besonders relevant sind. Für sie soll durch den Anschluss an das EU Once-Only Technical System (EU-OOTS) zusätzlich das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden.

Ergänzt wird das Angebot um die Unterstützungsdienste nach Annex III.

Die verfügbaren Informationen und Dienste der EU-Staaten sind über das YourEurope-PortaÖffnet sich in einem neuen Fensterl zu finden. Die Einträge aller deutschen föderalen Ebenen werden über den Portalverbund automatisiert bereitgestellt und übersetzt.

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