Registermodernisierung

Neben dem OZG bildet die Registermodernisierung eine wichtige Säule der Verwaltungsdigitalisierung. Zur Beantragung vieler OZG-Leistungen müssen Nachweise, zum Beispiel in Form von Bescheinigungen oder Urkunden, beigebracht werden. Heute sind Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Pflicht, diese Nachweise zunächst bei Amt A zu beantragen und anschließend bei Behörde B einzureichen. Künftig soll dieser Prozess automatisiert und im Hintergrund einer digitalen Antragstellung ablaufen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „Once-Only Prinzip“, dessen konsequente Umsetzung den Weg zum Amt oftmals überflüssig machen wird.

Im Zuge der Registermodernisierung (RegMo) werden die hierfür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Registerlandschaft in Deutschland soll technisch und inhaltlich dahingehend harmonisiert werden, dass Daten und Nachweise aus den 51 wichtigsten Registern automatisiert abgerufen werden können. Etwa 20 dieser Register werden auf Landes- und kommunaler Ebene geführt. Die gesetzliche Grundlage für das Vorhaben bieten das Registermodernisierungsgesetz und das darin enthaltene ID-Nummerngesetz. Die gesetzlichen Vorgaben werden um das vom IT-Planungsrat beschlossene „Zielbild RegMo“ ergänzt. Wesentlicher Bestandteil des Zielbilds ist ein zentrales System, das den Austausch von Nachweisen zwischen nachweisanfordernden und -liefernden Stellen im nationalen sowie im EU-Kontext ermöglichen soll: das sogenannte Nationale Once-Only Technical System (NOOTS). Die Zuständigkeit für die Umsetzung des NOOTS wurde dem eigens dafür aufgesetzten Programm „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ übertragen.

Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation nimmt die Aufgabe der RegMo-Landeskoordination in Hessen wahr. Die Landeskoordination steht den Behörden des Landes und der Kommunen für organisatorische, technische, juristische und nach Möglichkeit fachspezifische Fragen als Ansprechstelle zur Verfügung. Sie bildet zudem die Schnittstelle zum Bundesverwaltungsamt (BVA) in dessen Rolle als RegMo-Behörde und der Gesamtsteuerung RegMo. Gegenüber diesen Organisationen repräsentiert es die Haltung und Anforderungen der in Hessen für die Register verantwortlichen Akteure auf Landes- und Kommunalebene.

Sie erreichen die Landeskoordination über das Funktionspostfach registermodernisierung@digitales.hessen.de

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