Stefan Sauer

Staatssekretär Stefan Sauer

Stefan Sauer

Hessischer Staatssekretär für Digitalisierung und Innovation

Geburtsdatum

in Rüsselsheim

Familienstand

verheiratet

seit 18. Januar 2024
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation
2021-2024
Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
2017-2021
Mitglied des Deutschen Bundestages
2007-2017
Bürgermeister der Kreisstadt Groß-Gerau
2002-2007
Stellvertretender Bankdirektor und Bereichsleiter Bankservices TxB Transaktionsbank GmbH Frankfurt am Main
1996-2002
Kreissparkasse Groß-Gerau, zuletzt Teamleiter EDV-Organisation / Projekplanung und -realisierung
1995-1996
Opel Bank GmbH, Rüsselsheim, Controlling
1988--1995
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
1987-1988
Grundwehrdienst in Kassel
1985-1987
Ausbildung zum Industriekaufmann, Carl Schenck AG, Darmstadt
1982-1985
Prälat-Diehl-Gymnasium, Groß-Gerau

Ehrenämter

 GremiumEinkünfte/Entschädigung pro Jahr
seit 2021Kreistagsabgeordneter Kreis Groß-Gerau40 € / Sitzung
seit 2012CDU-Kreisvorsitzender Groß-Geraukeine
1993-2007Stadtverordneter Groß-Geraukeine

Mandate, Mitgliedschaften, Nebentätigkeiten

Kraft seines Amtes

InstitutionGremiumFunktionEinkünfte/Entschädigung pro Jahr
IT-Planungsrat Mitglied / stv, Vorsitzkeine
Verwaltungsrat FITKOVerwaltungsratMitgliedkeine
LK Modellvorhaben 
"Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen"
LenkungskreisMitgliedkeine
Mitgliederversammlung GovTechCampus Mitgliedkeine
Lenkungsausschuss 115Lenkungsausschussgewähltes Mitgliedkeine
Steuerungsgremium HZD Vorsitzkeine
Kommunalcampus Gastkeine
Beirat bei der Bundesnetzagentur stv. Mitglied204,52 € / Sitzung

 

Nicht kraft seines Amtes

InstitutionGremiumFunktionEinkünfte/
Entschädigung
pro Jahr
Kreissparkasse Groß-GerauVerwaltungsratMitglied6.250,88 €

 

Allgemeiner Hinweis

Gemäß § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung sind Vergütungen, die für eine oder mehrere genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.

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