Sehr geehrte Damen und Herren,
die hessische Landesredaktion versendet ab sofort den Newsletter „Verwaltungsportal Hessen“. Ziel des Newsletters ist eine regelmäßige Information über das Zusammenspiel von Hessen-Finder (Redaktionssystem) und hessischem Verwaltungsportal. Was gibt es Neues? Was gilt es zu beachten? Und wo finde ich weitere Informationen?
Wenn Sie Personen kennen, die im Hessen-Finder arbeiten und/oder mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Ihrem Bereich betraut sind, möchten wir Sie bitten, den Link zur Anmeldung an diese Personen weiterzuleiten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigen wir eine aktive Anmeldung über die Website.
Nun aber zum inhaltlichen Teil des Newsletters:
Das OZG, der Hessen-Finder und das Verwaltungsportal
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet jedes Bundesland dazu, ein Verwaltungsportal zu betreiben (§ 1 Abs. 1 OZG). Das Ziel besteht darin, über Verwaltungsportale alle Verwaltungsleistungen auch in digitaler Form anzubieten. Daraus ergibt sich ein Recht der Bürgerinnen und Bürger auf ein ansprechendes und gut gepflegtes Verwaltungsportal. Dies erreichen wir in Hessen nur durch ein gemeinsames Verständnis – auf der landes- und der kommunalen Ebene.
Und durch Ihre Unterstützung, denn die Datenbasis des hessischen Verwaltungsportals bildet nach wie vor das Ihnen bekannte Redaktionssystem Hessen-Finder. Je besser die Datenbasis im Hessen-Finder ist, desto besser ist auch das Verwaltungsportal, von dem wir alle profitieren.
Im Hessen-Finder sind weiterhin die Leistungsbeschreibungen eingepflegt, die Sie um Ihre spezifischen kommunalen Daten ergänzen können (unter anderem Fristen, Kosten, Bearbeitungsdauer), so dass sie im Verwaltungsportal für Bürgerinnen und Bürger gut auffindbar sind. Neben den Leistungsbeschreibungen gibt es Masken zum Anlegen von Organisationseinheiten und Online-Diensten. Ein gut gepflegter Hessen-Finder bringt folgende Vorteile mit sich:
- Auffindbarkeit der digitalen Verwaltungsleistungen im Verwaltungsportal und über Suchmaschinen
- Übersicht über die einzelnen Online-Anträge (vor allem relevant, wenn irgendwann mehrere Hundert Anträge vorliegen)
- Vernetzung mit dem Bundes- und Europaportal
- Erfüllung des OZG